Zum Aufruf kommt eine über ein Hektar große Waldfläche direkt an der Westiger Straße, gegenüber der Einmündung zur Nettenscheider Straße.
Pacht- oder Vertragsverhältnisse sind nicht bekannt. Das hängige Flurstück steht also direkt nach dem Erwerb zur Eigennutzung zur Verfügung. Informationen zur Bestockung liegen nicht vor. Beachten Sie das Exposé.
Ein Flurstück in dieser Größenordnung ist auf jeden Fall schon für Waldwirtschaft interessant. Das Grundstück kann auch zur Brennholzgewinnung und/oder als Freizeit-grundstück genutzt werden.
Das Flurstück befindet sich vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet und ist nach § 35 BauGB zu bewerten.
Kategorie: Immobilien
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